Trennung
Sie haben sich getrennt und jemand aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus und haben hierzu Fragen?
Um uns die Trennung schriftlich anzuzeigen, nutzen Sie bitte das Formular Veränderungsanzeige „VÄM“ .
Veränderungsmitteilung
Sind Sie verheiratet, sollten Sie die Trennung anhand einer Trennungserklärung nachweisen. Diese können Sie beim Finanzamt abgeben. Sie erhalten von dort eine entsprechende Bestätigung. Diesen Nachweis reichen Sie bitte zusammen mit der Anlage VÄM (Veränderungsanzeige) bei uns ein.
Sind Sie nicht verheiratet und haben Sie oder Ihr Partner/ Ihrer Partnerin bereits die gemeinsame Wohnung verlassen, so weisen Sie uns dies bitte anhand einer Meldebescheinigung nach.
Wird die Trennung vorerst im gemeinsamen Haushalt vorgenommen, zeigen Sie uns dies bitte mit der Anlage VÄM (Veränderungsanzeige) an.
Ihre Leistungen werden ab dem Zeitpunkt der Trennung ohne den Bedarf und das Einkommen Ihres Partners/Ihrer Partnerin berechnet. Ihre Wohnung wird außerdem neu auf Angemessenheit geprüft. Informationen darüber, was passiert, wenn Ihre Wohnung unangemessen ist und wann sie das ist, erfahren Sie unter dem Punkt Wohnen.
Benötigt der ausgezogene Partner/die Partnerin weiterhin Grundsicherungsleistungen, muss von dieser ein Neuantrag gestellt werden.
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