Start

Kinderzuschlag

Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung, die einkommensschwache Familien zusätzlich zum Kindergeld beantragen können. Für Kindergeldanträge ist die Familienkasse NRW Ost zuständig. Kinderzuschlag erhalten Sie in der Regel nicht zeitgleich zum Bürgergeld.

Ob Sie möglicherweise einen Anspruch haben und wo Sie Kinderzuschlag beantragen können, erfahren Sie unter folgenden Link: Kinderzuschlag beantragen

Beantragung verpflichtend

Wenn Sie eine Aufforderung bekommen haben, Kinderzuschlag zu beantragen, müssen Sie dies umgehend tun. Sie sind zur Beantragung verpflichtet.

Diese Aufforderung haben Sie erhalten, weil Sie möglicherweise höhere finanzielle Unterstützung durch Kinderzuschlag als durch Bürgergeld erhalten können.

Teilen Sie dem Jobcenter umgehend mit, wenn Sie Kinderzuschlag bentragt haben.

War dieser Artikel hilfreich für Sie?

Sie brauchen Hilfe?

Unser telefonischer Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter: (02331) 367-580

Fragen & Antworten

Nutzen Sie unsere Fragen und Antworten Bereich.

Jobcenter.digital

Stellen Sie bei uns online einen Antrag auf Bürgergeld. Falls Sie bereits Bürgergeld beziehen, können Sie auch die Verlängerung online beantragen.