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Fragen & Antworten

Informationen, die Sie benötigen, um Ihre Anliegen zu klären.

Vermieterservice

Wichtig für die Beurteilung der Angemessenheit des Wohnraumes sind neben der Größe auch die Kosten des Wohnraumes.
Welche Kosten angemessen sind, bestimmt der jeweils örtlich zuständige kommunale Träger, hier die Stadt Hagen. Die angemessenen Kosten werden in den örtlichen Hinweisen zum SGB II niedergeschrieben.

Die Kosten werden im Rahmen eines schlüssigen Konzeptes bzw. der Wohngeldtabelle (mit Aufschlag) ermittelt. Diese unterliegen der stetigen Fortschreibung und Anpassung. Derzeit gelten folgende Mietwerte (Bruttokaltmiete = Grundmiete plus Nebenkosten, ohne Heizkosten) als angemessen.