Fragen & Antworten
Informationen, die Sie benötigen, um Ihre Anliegen zu klären.
Rund ums Wohnen
Mein Strom wurde abgestellt, was kann ich tun?
Setzen Sie sich mit Ihrem Stromanbieter in Verbindung und beantragen Sie eine Ratenzahlung. Sollte diese nicht möglich sein, können Sie die Übernahme der Schulden als Darlehen beantragen.
Dafür benötigen Sie: den Antrag, eine aktuelle Forderungsauflistung Ihres Stromversorgers (nicht älter als 5 Tage), die Absperrmitteilung und den Nachweis, dass keine Ratenzahlung möglich ist.
Stromdarlehen beantragen
Hier können Sie ein Darlehen für Stromschulden beantragen und die benötigten Unterlagen hochladen.
An wende ich mich bei Mietschulden?
Mietschulden können zur fristlosen Kündigung Ihres Mietverhältnisses führen. Sollten Sie Mietschulden haben oder bereits die Kündigung erhalten haben, erhalten Sie hier nähere Auskünfte:
Stadt Hagen
Fachbereich Jugend und Soziales
Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung in Notfällen
Martin-Luther-Str. 12, 58095 Hagen
Werden meine Mietschulden übernommen?
Wenn Sie im laufenden Bezug von Grundsicherungsleistungen sind, besteht die Möglichkeit einer Schuldenübernahme als Darlehen.
Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Stadt Hagen Fachstelle für Wohnraumsicherung beraten Sie dazu gern.
Stadt Hagen
Fachbereich Jugend und Soziales
Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung in Notfällen
Martin-Luther-Str. 12, 58095 Hagen
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine Sozialleistung, die einkommensschwache Familien zur Unterstützung erhalten, um ihre Wohnkosten zahlen zu können. Wohngeld ist einkommensabhängig und kann sowohl für Mietwohnungen als auch für Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus) beantragt werden.
Bekomme ich Wohngeld zusätzlich?
Wohngeld kann nicht zeitgleich mit Bürgergeld bezogen werden. Bekommen Sie bereits Bürgergeld, sollten Sie Wohngeld nur beantragen, wenn Wohngeld ausreichend ist, um ihren Lebensunterhalt zu decken und den Bezug von Bürgergeld zu beenden. Sollten Sie über Einkommen verfügen und benötigen Sie finanzielle Hilfe zur Deckung Ihrer Mietkosten, können Sie Wohngeld beantragen.
Wo kann ich Wohngeld beantragen?
Für die Bearbeitung der Wohngeldanträge ist die Stadt Hagen zuständig. Weitere Information rund um den Wohngeldantrag erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Hagen oder unter folgenden Link.
Ich habe eine Aufforderung bekommen, Wohngeld zu beantragen - muss ich das tun?
Wenn Sie eine Aufforderung bekommen haben, Wohngeld zu beantragen, müssen Sie dies umgehend tun. Sie sind zur Beantragung verpflichtet.
Was passiert wenn ich Wohngeld trotz Aufforderng nicht beantrage?
Wenn Sie der Aufforderung, Wohngeld zu beantragen, nicht nachkommen, können Ihnen Ihre Leistungen entzogen werden.
Bekomme ich, wenn ich Wohngeld bekomme, auch BuT Leistungen?
Auch als Wohngeldempfänger können Sie zusätzliche Leistungen (BuT) für Ihre Kinder beantragen.
Bekomme ich mit Wohngeld auch eine GEZ Befreiung?
Wann Sie eine GEZ Befreiung bekommen und was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie auf folgender Internetseite:
Darf ich eine neue Wohnung anmieten und den Mietvertrag unterschrieben?
Einen neuen Mietvertrag sollten Sie erst unterschreiben, wenn Ihnen Ihr Sachbearbeiter eine Zusicherung zu Ihrem gewünschten Umzug erteilt hat. Eine Zusicherung erhalten Sie nur dann, wenn Sie einen Grund nennen, der einen Umzug rechtfertigt und Sie eine neue angemessene Wohnung gefunden haben.
Hinweis: Auch wenn Sie sich in der sog. Karenzzeit befinden, können wir eine Zusicherung zum Umzug nur erteilen, wenn die Kosten für Unterkunft angemessen sind.
Die Regelung, dass in der Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für Unterkunft übernommen werden, auch wenn diese unangemessen sind, gilt nur für Wohnungen, die bereits vor Antragstellung bewohnt werden (Bestandswohnungen).
Brauche ich eine Umzugsgenehmigung?
Eine Genehmigung brauchen Sie grundsätzlich nicht. Da Sie jedoch öffentliche Leistungen beziehen, sollten Sie die Zusicherung zum Umzug beim Jobcenter beantragen. Ziehen Sie um, ohne dass Sie sich die Zustimmung von Ihrem Jobcenter eingeholt haben oder das Jobcenter hat Ihren Umzug abgelehnt, werden maximal die Kosten für die Miete übernommen, die Sie auch bisher bekommen haben.
Eine Übernahme von kommenden Heiz- und Betriebskostenabrechnungen kann nicht oder ggf. nur teilweise erfolgen.
Meine neue Wohnung ist etwas zu teuer, bekomme ich eine Zusicherung?
Selbst wenn Sie sich bereit erklären, den Differenzbetrag zwischen angemessener und tatsächlicher Miete selbst zu zahlen oder die Wohnung nur geringfügig zu teuer ist, kann keine Zusicherung erteilt werden.
Eine Zusicherung kann nur erfolgen, wenn die neue Miete angemessen ist. Es gibt keinen Entscheidungsspielraum.
Mietkosten vorab prüfen
Dieser Service soll als Anhaltspunkt dienen. Jeder Antrag wird individuell geprüft (Einzelfallprüfung) und kann anders beschieden werden.
Welche Kosten kann ich für meinen Umzug beantragen?
Haben Sie eine Zusicherung zum Umzug erhalten, können Sie auch Umzugskosten beantragen. Grundsätzlich sollen Sie den Umzug in eigener Verantwortung mit Freunden, Bekannten und Verwandten durchführen.
Es werden nur die erforderlichen Kosten übernommen, grundsätzlich also nur die Kosten für einen geliehenen Transportwagen. Dazu sind drei Kostenvoranschläge erforderlich. Nur im Ausnahmefall können darüber hinaus Kosten übernommen werden.
Übernimmt das Jobcenter die Kaution?
Bei einem genehmigten Umzug kann die Kaution als Darlehen gezahlt werden. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Kaution der alten Wohnung nicht ausreicht bzw. die Kaution nicht durch vorhandene Ansparungen/Vermögen selbst gezahlt werden kann.
Mietkautiondarlehen beantragen
Hier können Sie ein Darlehen für Mietkaution beantragen und die benötigten Unterlagen hochladen.
Muss ich die Kaution beantragen?
Die Kaution muss gesondert beantragt werden und kann als Darlehen erbracht werden. Die Kaution wird nur gezahlt, wenn diese im Mietvertrag vereinbart ist. Sie wird direkt an den Vermieter gezahlt. Die Rückzahlung erfolgt mit der monatlichen Aufrechnung (Einbehaltung) in Höhe von 5 % Ihrer Regelleistung. Sie erhalten einen Darlehensbescheid.
Mietkautiondarlehen beantragen
Hier können Sie ein Darlehen für Mietkaution beantragen und die benötigten Unterlagen hochladen.
Wird die Miete direkt an den Vermieter gezahlt?
Die Miete wird an den Vermieter gezahlt, wenn Sie bereits in der Vergangenheit durch unwirtschaftliches Verhalten Mietschulden verursacht haben oder wenn Sie dies wünschen. Wünschen Sie die Direktüberweisung müssen Sie dies schriftlich erklären. Das Formular erhalten Sie hier oder in unserer Eingangszone am Berliner Platz 2.
Formular Miete an Vermieter
Meine Wohnkosten sind zu teuer- muss ich umziehen?
Wir haben Sie schriftlich darüber informiert, dass Ihre Wohnung zu teuer ist? Das bedeutet nicht, dass wir Sie zum Umzug zwingend. Ihre Miete wird bis zu dem im Schreiben genannten Datum in tatsächlicher Höhe übernommen. Senden Sie Ihre Mietkosten bis zu dem genannten Datum nicht, werden nur doch die im Schreiben genannten angemessenen Kosten gezahlt.
Die Differenz zur Ihrer tatsächlichen Miete wird nicht berücksichtigt. Diese müssen Sie dann selbst bezahlen. Ihre Kosten müssen Sie nicht zwingend durch einen Umzug senken. Sie können dies auch auf anderem Wege tun, z.B. durch Untervermietung oder ähnliches.
Mietkosten vorab prüfen
Dieser Service soll als Anhaltspunkt dienen. Jeder Antrag wird individuell geprüft (Einzelfallprüfung) und kann anders beschieden werden.